Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat sein Organigramm angepasst. Neu werden die Abteilungen «Universitäten» und «Fachhochschulen» unter dem Label «Hochschulen» geführt. Zudem trennte das SBFI den Bereich Berufsbildung auf. Beide Änderungen sind aus Arbeitgebersicht auffällig.
Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur empfiehlt die Stipendieninitiative zur Ablehnung. Sie unterstützt den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats, hat diesen aber in wesentlichen Punkten ergänzt. Besonders erfreulich ist, dass die berufsbegleitende höhere Berufsbildung auch explizit in das Gesetz aufgenommen werden soll.
Dank der Einigung der Sozialpartner kann die Teilrevision des Unfallversicherungsgesetzes neu aufgelegt werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hatte sich massgeblich für eine Lösung eingesetzt. Umso erfreuter ist er über die Einigung der Sozialpartner und über deren Bekenntnis zu einem zukunftsfähigen Unfallversicherungsgesetz.
Nach dem Volksentscheid vom letzten Sonntag fordert der Schweizerische Arbeitgeberverband eine rasche, aber pragmatische Umsetzung der Initiative. Das Schlimmste für die Unternehmen ist die Unsicherheit über die künftigen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Drei Fragen stehen nun im Vordergrund, welche rasch beantwortet werden müssen. Erstens: die Ausgestaltung des Kontingentsystems; zweitens: die Zukunft der Flankierenden Massnahmen; drittens: die Zukunft der Bilateralen Verträge.
Der Bundesrat hat ein Vernehmlassungsverfahren zu den anrechenbaren Mietzinsmaxima bei Ergänzungsleistungen eröffnet. Das gesamte EL-System steht allerdings unter Reformdruck – das System ist zwar effektiv, mittlerweile aber zu kompliziert. Der Schweizerische Arbeitgeberverband erachtet es deshalb als problematisch, die Frage der Mietzinsmaxima isoliert und vorgezogen zu behandeln.