Die eidgenössischen Räte haben ihre Differenzen bei der Änderung des Berufsbildungsgesetzes in der Wintersession bereinigt: Ab 2018 gelten neue gesetzliche Eckwerte für die öffentliche Finanzierung der Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen. Sie ermöglichen eine höhere und fairere öffentliche Unterstützung dieses wichtigen Bildungsbereichs.
Die zuständige Nationalratskommission macht einen wichtigen Schritt auf dem weiterhin steinigen Weg für einen Kompromiss bei der Revision des Ausländergesetzes zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Sie beantragt dem Nationalratsplenum einen gegenüber dem Ständeratsmodell modifizierten Inländervorrang, der die Arbeitgeber von der bürokratischen Pflicht befreit, Absagen detailliert zu begründen. Weitere Korrekturen sind aus Sicht der Wirtschaft aber angezeigt.
Der Bundesratsbeschluss zur Frauenquote in Geschäftsleitungen und Verwaltungsräten hat nicht nur in der Wirtschaft für Stirnrunzeln gesorgt. Auch SVP, CVP und FDP lehnen die Vorlage, die ins revidierte Aktienrecht übernommen werden soll, rundweg ab. Bei dieser Ausgangslage…
Der Ständerat hält am Modell seiner Kommission fest, den Inländervorrang mit einer Stellenmelde-, einer Gesprächsführungs- sowie einer Begründungspflicht für Absagen auszugestalten. Aus Sicht der Wirtschaft muss der Nationalrat das Modell noch anpassen. Zum einen ist auf die Begründungspflicht und deren Sanktionierung zu verzichten. Zum anderen sollen die Massnahmen abgestuft – in Abhängigkeit von berufsgruppenbezogenen Problemen auf dem Arbeitsmarkt und der Zuwanderungsentwicklung – eingeführt werden.
Der Ständerat hat einen wichtigen Schritt zu einer besseren Finanzierung der höheren Berufsbildung getan. Er folgt dem Antrag seiner Kommission, wonach der Bund Teilnehmern von Vorbereitungskursen auf eidgenössische Prüfungen in Härtefällen auf Antrag Teilbeiträge gewähren kann.
Der Ausschuss für Vereinigungsfreiheit (AVF) weist die von der Schweizerischen Autonomen Pöstlergewerkschaft (SAP) im Oktober 2014 bei der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) eingereichte Klage zurecht ab. Die Klägerin hatte ihren Ausschluss bei Verhandlungen zu einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit der Post angefochten.