Der Bundesrat hat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung (IV) verabschiedet. Die vorgeschlagenen Massnahmen reichen aber nicht, um die IV rasch und glaubwürdig zu sanieren. Stattdessen will der Bundesrat den Dachverbänden der Arbeitswelt quotenähnliche Verpflichtungen auferlegen. Es liegt nun am Parlament, diese starre und kontraproduktive Regelung zu streichen und die Reform mit griffigen Massnahmen zu verbessern.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat aus dem Kreis seines Vorstandsausschusses einen zweiten Vizepräsidenten ernannt. Der frisch gewählte Gian-Luca Lardi trat an seinem ersten öffentlichen Auftritt als Fürsprecher des Tessins auf. Die Personenfreizügigkeit, für die sich der Dachverband einsetzt, hat zwar das Wirtschaftswachstum des Grenzkantons gestützt. Die Arbeitgeber müssen aber den negativen Folgen, die im Tessin etwa bei der lokalen Infrastruktur oder der Einhaltung von Mindestlöhnen augenfällig sind, besser entgegenwirken.
Die Sozialkommission des Nationalrats (SGK-N) hat ihr Kompensationsmodell zur Reform der Altersvorsorge 2020 entscheidend verbessert. Es wirkt deutlich besser und kostet Arbeitnehmer und Arbeitgeber hunderte Millionen Franken weniger pro Jahr als das Modell des Ständerats. Dies bestätigt nun auch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Die bescheinigten Anpassungen machen den Weg frei für eine mehrheitsfähige Reform der Altersvorsorge.
Das Parlament hat zum Ende der Wintersession das revidierte Ausländergesetz zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative fristgerecht verabschiedet. Daraufhin hat der Bundesrat umgehend die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien ratifiziert und damit den vollen Anschluss der Schweiz an das EU-Forschungsprogramm «Horizon 2020» gesichert. Die Wirtschaft begrüsst diese Entscheide und wird sich auf Verordnungsebene weiterhin für eine unbürokratische Regelung der noch offenen Fragen einsetzen.
Die Ständeratsmehrheit versucht weiterhin, dem Volk die Reform mit einem AHV-Zuschlag von monatlich 70 Franken für Neurentner schmackhaft zu machen. Sie will damit ein Konzept durchboxen, das zu höheren Renteneinbussen führt als alternative Modelle. Vor allem bisherige Rentner und erwerbstätige BVG-Versicherte unter 50 wären benachteiligt. Zudem würden sich die Strukturprobleme in der AHV mittelfristig zusätzlich verschärfen. Eine solche Reform können die Spitzenverbände der Wirtschaft nicht mittragen.
Nachdem der Nationalrat in der vergangenen Session die Altersvorsorgereform 2020 auf Erfolgskurs getrimmt hat, zeigt sich die vorberatende Kommission des Ständerats zum Auftakt des Differenzierungsverfahrens unbeirrt. Die Mehrheit der Kommission hält an der bisherigen Position des Ständerats und somit am unverantwortlichen Ausbau der AHV fest. Sie ignoriert damit den jüngsten Volksentscheid und riskiert ein Scheitern der Reform.