Der Ständerat ist in seiner Beratung der Reform der Ergänzungsleistungen (EL) in den meisten Punkten der Reformvorlage des Bundesrats gefolgt. Diese reicht aber nicht aus, um das EL-System grundsätzlich zu modernisieren und das Kostenwachstum in den Griff zu bekommen. Der Ständerat verpasst es insbesondere, die Reform gezielt auf jene Personen auszurichten, die wirklich auf EL angewiesen sind.
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) revidieren, um den Kampf gegen Versicherungsmissbrauch zu verbessern. Damit kommt er einer langjährigen Forderung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands nach.
Vom 5. bis 16. Juni findet in Genf die 106. Ausgabe der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) mit Vertretern von Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus 187 Ländern statt. Erwartet werden rund 6000 Teilnehmende, darunter auch eine Delegation des Schweizerischen Arbeitgeberverbands. Schwerpunkt der Konferenz bildet eine allgemeine Aussprache um die Arbeitsmigration.
Psychische Erkrankungen verursachen viel menschliches Leid und haben oft auch hohe Kosten zur Folge – nicht zuletzt für die Arbeitgeber. Grund genug, dass diese das Thema nicht einfach unter den Teppich kehren, sondern in ihren Unternehmen proaktiv angehen, findet Daniel Göring, der selber an einer Erschöpfungsdepression litt. Er appelliert aber auch an die Eigenverantwortung der Betroffenen.
Im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit schreibt die Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmer vor, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen bei Unternehmen in der Schweiz mit mindestens 27’000 Kontrollen jährlich zu überprüfen sind. Diese Mindestvorgabe soll um 30 Prozent auf 35’000 Kontrollen angehoben werden. Die Arbeitgeber erachten dies als keine wirksame Massnahme, denn Quantität bedeutet nicht automatisch Qualität.
In Bern findet heute die zweite «Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung» statt. In verschiedenen Workshops diskutieren die Teilnehmer Massnahmen, mit denen der grosse Erfolg der beruflichen Eingliederung von gesundheitlich beeinträchtigten Personen weiter verstärkt werden kann.