Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt sieht die Rochade im Bundesrat als Chance für die Bürgerlichen. Zugleich fordert er einen grösseren politischen Einsatz der Schweizer Unternehmer.
Schulinternat Ringlikon, OPO Oeschger AG, Klinik Adelheid und ISS Schweiz – so lauten die Gewinner des vom Schweizerischen Arbeitgeberverband mitgetragenen «Swiss Arbeitgeber Award» 2017. Was die Sieger besonders auszeichnet, ist ihr Umgang mit Veränderungen, die Mitarbeiterförderung, ihre als fair empfundene Vergütung und das hohe Vertrauen in die Geschäftsleitung.
«Die Schweiz braucht Fachkräfte» – so steht es auf der Online-Informationsplattform «Fachkräfte Schweiz». Der Bund, die Kantone und die Sozialpartner sensibilisieren damit für die Herausforderung der Wirtschaft, ihren Bedarf an Arbeitskräften zu decken, und zeigen praxiserprobte Handlungsoptionen zur besseren Ausschöpfung des hierzulande verfügbaren Arbeitskräftepotenzials auf. Nach wie vor können Unternehmen Praxisbeispiele einreichen.
Die Reform Altersvorsorge verfehlt das Ziel des Bundesrats, die AHV zu stabilisieren. Statt das strukturelle Problem der AHV anzupacken, vergrössert sie es durch einen unterfinanzierten Ausbau um 70 Franken für alle Neurentner. Der Ausbau wirkt dabei wie ein Brandbeschleuniger: Ab 2020 gehen Jahr für Jahr immer mehr Babyboomer in Rente, weshalb die Anzahl Neurentner jährlich stark zunimmt, die in den Genuss der monatlich 70 Franken respektive der Erhöhung des Ehepaarplafonds auf 155 Prozent kommen. Der Ausbau erhöht somit den Druck zu weiteren Massnahmen zusätzlich. Schon 2025 müssen neue Massnahmen greifen, um die Fehlbeträge in Milliardenhöhe in der AHV ab 2027 zu decken.
Aus Sicht der Arbeitgeber führt kein Weg daran vorbei, den BVG-Mindestzinssatz für 2018 auf 0,5 Prozent festzulegen. Grund dafür ist das für die Vorsorgeeinrichtungen anhaltend schwierige Umfeld aufgrund der Frankenstärke, der weltweiten Tiefzinsen und weiterer relevanter Faktoren.
Ab 2018 muss die Einhaltung der hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) zur Personenfreizügigkeit mit mindestens 35’000 – statt wie bisher 27’000 – Kontrollen jährlich überprüft werden. Diese höhere Mindestkontrollzahl hat der Bundesrat in der Entsendeverordnung verankert. Um den Vollzug der bewährten FlaM weiter zu verbessern, wäre jedoch bei der Qualität – nicht der Quantität – der Kontrolltätigkeit anzusetzen.