Der Nationalrat hat eine Motion abgelehnt, die den Bund dazu verpflichten wollte, für die Gruppe der Alleinerziehenden besondere Programme zur Weiterbildung und Nachbildung im Rahmen der Fachkräfteinitiative anzubieten. Die Abweisung ist richtig, denn verschiedene Bundesaktivitäten machen den Vorstoss obsolet. Zudem besteht eine Zuständigkeit der Kantone im Bereich der berufsorientierten Weiterbildung.
Mit einer deutlichen Mehrheit spricht sich der Nationalrat dagegen aus, dass die Kantone die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit befristet verstärken können. Dies ist auch aus Sicht der Arbeitgeber richtig, denn die laufenden Verbesserungen der Kontrolltätigkeit auf nationaler Ebene genügen, um den Schutz der hiesigen Lohn- und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt kämpft gegen die Rentenreform und verlangt andere Massnahmen. Er hofft, dass nach Didier Burkhalters Abschied ein anderer Wind im Bundesrat weht.
Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, erhalten ab 1. Januar 2018 direkt finanzielle Unterstützung vom Bund. Die Beiträge zugunsten der höheren Berufsbildung werden zudem markant erhöht. Die Arbeitgeber sollen ihre Mitarbeitenden weiterhin unterstützen, müssen aber teilweise umdenken. Alle Finanzflüsse müssen in Zukunft über die Kursteilnehmer abgewickelt werden.
Angesichts der steigenden Zahl von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf der einen und des Arbeitskräftemangels auf der anderen Seite laufen vermehrt Bemühungen, diese Migranten erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ein vielversprechender Ansatz dazu ist die Integrationsvorlehre des Bundes. Zwar sind noch viele Fragen zu klären und Hürden zu beseitigen, doch führt aus wirtschafts-, integrations- und finanzpolitischer Sicht kein Weg an der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen vorbei.
Der Bundesrat will die gemischte Methode anpassen – dies, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung des Diskriminierungsverbots festgestellt hatte. Die Anpassungen des Bundesrats belasten jedoch die Finanzen der IV und verzögern ihre Sanierung weiter. Dagegen wehren sich die Arbeitgeber.