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Übergang des Arbeitsverhältnisses: Rückzahlung von Ausbildungskosten

Der Übergang eines Arbeitsverhältnisses kann erst abgelehnt werden, wenn der Betriebsübergang definitiv ist. Eine Vereinbarung über die Rückzahlung von Ausbildungskosten muss abgestuft sein und darf nicht zur goldenen Fessel werden.

Entscheid des Obergerichts Zürich, 4. September 2011 (LA100035)

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  • Juli 2013

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