Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Haftung bei Arbeitsunfall

Sind die Instruktionen des Arbeitgebers klar und unmissverständlich, kann ihm keine Verletzung der arbeitsrechtlichen Fürsorge- und Schutzpflichten vorgeworfen werden, wenn sich der Arbeitnehmer ohne ersichtlichen Grund über die Instruktionen hinwegsetzt.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 19. August 2013 (4A_249 / 2013)

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  • Februar 2014

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