Der Ständerat hat in der dritten Woche der Wintersession 2025 das Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt beraten und einige Anpassungen am Vorschlag des Bundesrates beschlossen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst insbesondere die Ablehnung der höheren Besteuerung von Kapitalbezügen aus der beruflichen und privaten Vorsorge und den Erhalt der Ausnahmeregelung bei der Projektförderung in der Berufsbildung.
Einmal mehr muss die Schweiz ein Sonderfall sein – mit Sozialwerken, die immun sind gegen jedwede demografische Entwicklung. Während weite Teile der westlichen Welt das Rentenalter erhöhen, flüchtet sich die Schweiz in Massnahmen, die vor allem die Jungen belasten.
Der Nationalrat spricht sich in der zweiten Woche der Wintersession 2025 klar für das verbundpartnerschaftlich abgestützte Massnahmenpaket zur Stärkung der Höheren Berufsbildung aus. Der Ständerat hatte der Vorlage bereits in der Herbstsession zugestimmt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist erfreut über diesen wichtigen Entscheid zur stärkeren Anerkennung der Höheren Berufsbildung.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das Ergebnis der Vernehmlassung über das Vertragspaket Bilaterale III zur Kenntnis genommen. Darin enthalten sind neben den sozialpartnerschaftlich mitgetragenen inländischen Lohnschutzmassnahmen 1 bis 13 auch die vom Bundesrat vorgeschlagene Massnahme 14. Der Schweizerische Arbeitgeberverband steht für die betriebliche Sozialpartnerschaft ein; die Massnahme 14 geht aber zu weit und wird deshalb abgelehnt.
Der Nationalrat hat den Weg frei gemacht für bessere Rahmenbedingungen für die freiwillige Weiterarbeit im Pensionsalter. Mit stärkeren finanziellen Anreizen zur freiwilligen Weiterarbeit und zum Rentenaufschub wird das Potenzial erfahrener Mitarbeiter gezielt gestärkt.
Als der Bund die Ecoplan-Studie zur Unionsbürgerrichtlinie veröffentlichte, sorgte eine Zahl für Schlagzeilen: 570’000 EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger könnten ein Daueraufenthaltsrecht beantragen. Doch die vermeintliche Zuwanderungswelle entpuppt sich als statistisches Missverständnis – betroffen sind vor allem Menschen, die längst in der Schweiz leben und arbeiten.
Per 1. Januar 2026 tritt unter anderem die 13. AHV-Rente in Kraft, die in Form eines Zuschlags zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt wird. Der BVG-Mindestzinssatz bleibt 2026 bei 1,25 Prozent. Neu können zudem Beiträge in die Säule 3a bis zu zehn Jahre rückwirkend einbezahlt und von den Steuern abgezogen werden.
Die Schweizer Löhne entwickeln sich trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten weiterhin stabil: Der Medianlohn stieg 2024 auf 7’024 Franken, das geschlechterspezifische Lohngefälle ging weiter zurück und die Lohnstruktur blieb insgesamt bemerkenswert konstant – ein Zeichen der Robustheit und Anpassungsfähigkeit des Schweizer Arbeitsmarktes. Dies und mehr zeigen die neuesten Zahlen der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) 2024.