Der Swiss Arbeitgeber Award – ein Preis, der durch den Schweizerischen Arbeitgeberverband unterstützt wird – bietet Unternehmen eine fundierte Standortbestimmung als Arbeitgeber. Unternehmen, die an der nächsten Ausgabe teilnehmen möchten, können sich noch bis am 31. Juli 2026 anmelden.
Zuwanderung, Zehn-Millionen-Schweiz und Zusammenarbeit mit der EU: Der Arbeitgebertag 2026 griff Themen auf, die die Arbeitgeber aktuell beschäftigen. Was bleibt, sind gute Begegnungen, neue Denkanstösse und die Erkenntnis, dass die Schweiz nach wie vor in der Lage ist, Herausforderungen konstruktiv zu diskutieren.
Der neuste Observatoriumsbericht zum Freizügigkeitsabkommen bestätigt die grosse Bedeutung der arbeitsmarktbezogenen Zuwanderung für die Schweizer Wirtschaft. Die Zuwanderung aus EU- und EFTA-Staaten orientiert sich weiterhin eng an der Nachfrage der Unternehmen und trägt zur Stärkung der Sozialwerke bei. Aus Sicht des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes bleibt sie damit ein zentraler Pfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs der Schweiz, muss aber mit Reformen im Inland einhergehen.
Der neuste Bericht zu den flankierenden Massnahmen bestätigt, dass der Lohnschutz in der Schweiz weiterhin funktioniert. Das gesetzliche Kontrollziel wurde erneut erreicht. Die Ergebnisse bestätigen die Wirksamkeit des bestehenden Systems und des risikobasierten Kontrollansatzes.
Der Ständerat bestätigt die Befristung der Lohngleichheitsanalyse. Gleichzeitig will er gezielte Verbesserungen bei Schichtzulagen einführen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst die beiden Entscheide.
Die jüngsten Hochrechnungen des Nahtstellenbarometers 2026 belegen einen stabilen Lehrstellenmarkt. Die Mehrheit der Jugendlichen zieht nach wie vor prioritär eine Berufslehre in Betracht und die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen bleibt ebenfalls insgesamt konstant. Die Ergebnisse zeigen einmal mehr, dass die duale Berufsbildung ein zentraler Pfeiler der Fachkräftesicherung ist und bei Jugendlichen weiterhin auf eine hohe Akzeptanz stösst.
Der Nationalrat wehrt sich weiterhin standhaft gegen höhere Lohnbeiträge zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Er spricht sich für ein Modell aus, das eine befristete Mehrwertsteuererhöhung bis Ende 2033 vorsieht. Auch die Wirtschaft trägt diese Finanzierungsvariante mit. Nach drei Debattenrunden, in denen keine Einigung zustande kam, berät nun die Einigungskonferenz, bestehend aus je 13 Mitgliedern aus Ständerat und Nationalrat, über eine Lösung.
Der Nationalrat hat in der Sommersession die Debatte über die Finanzierung der 13. AHV-Rente fortgeführt. Er spricht sich für eine befristete Mehrwertsteuererhöhung um 0,5 Prozent bis Ende 2033 aus. Dies entspricht dem Kompromissvorschlag, hinter dem auch eine breite Allianz aus der Wirtschaft stehen kann. Er stellt sicher, dass die AHV bis zur Umsetzung neuer Reformen trotz der Mehrbelastung infolge 13. AHV-Rente finanziert werden kann. Nun ist es am Ständerat, dem Nationalrat auf diesem Weg zu folgen.