Starke Unternehmen brauchen starke Arbeitgeber: Jetzt bis am 31. Juli 2026 für den Swiss Arbeitgeber Award vom 14. Januar 2027 anmelden
Der Swiss Arbeitgeber Award – ein Preis, der durch den Schweizerischen Arbeitgeberverband unterstützt wird – bietet Unternehmen eine fundierte Standortbestimmung als Arbeitgeber. Unternehmen, die an der nächsten Ausgabe teilnehmen möchten, können sich noch bis am 31. Juli 2026 anmelden.
| Roland A. Müller
Ein flexibler Arbeitsmarkt, exzellente Bildung und eine nachhaltige Sozialpolitik, das sind die Grundlagen, für die sich der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) einsetzt. Doch diese Rahmenbedingungen entfalten ihre Wirkung nur dort, wo Unternehmen auch intern als Arbeitgeber überzeugen: in der Führung, in der Unternehmenskultur und in der Bindung ihrer Mitarbeitenden.
Wie gut ein Unternehmen in diesen Bereichen aufgestellt ist, lässt sich jedoch selten aus dem Innern heraus objektiv beurteilen. Einzelmeinungen und interne Einschätzungen reichen dafür nicht aus. Hier setzt der Swiss Arbeitgeber Award an.
Als offizieller Partner unterstützt der SAV diese Initiative seit mehreren Jahren. Sie bietet Unternehmen eine fundierte Standortbestimmung als Arbeitgeber: durch eine wissenschaftlich begleitete, anonyme Mitarbeitendenbefragung mit anschliessendem Benchmark-Vergleich innerhalb der eigenen Branche und Grössenkategorie. Die Ergebnisse liefern eine belastbare Grundlage für Entscheidungen in den Bereichen Führung, Organisation und Personalbindung. Zugleich erhalten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Arbeitgeberqualität mit dem Swiss Arbeitgeber Award Label nach aussen sichtbar zu machen.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.