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Mehrere Kündigungsgründe
Liegen mehrere Kündigungsgründe vor, wird auf den überwiegenden und auschlaggebenden Grund abgestellt. Bei Vorliegen eines missbräuchlichen und eines weiteren Kündigungsgrunds trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass die Kündigung auch ausgesprochen worden wäre, wenn der als missbräuchlich zu bewertende…