Allgemeines
Weiteres
Austrittsgrund im Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis muss die Leistungen und Tätigkeiten des Arbeitnehmers wahrheitsgemäss wiedergeben. Es soll Dritten erlauben, sich über den Arbeitnehmer ein zutreffendes Bild zu machen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass im Arbeitszeugnis Dankesworte und Zukunftswünsche anzubringen sind.