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Austrittsgrund im Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis muss die Leistungen und Tätigkeiten des Arbeitnehmers wahrheitsgemäss wiedergeben. Es soll Dritten erlauben, sich über den Arbeitnehmer ein zutreffendes Bild zu machen. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass im Arbeitszeugnis Dankesworte und Zukunftswünsche anzubringen sind.

Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich (AGer., AN090188 vom 3. März 2011)

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  • Januar 2013

    Austrittsgrund im Arbeitszeugnis

    • Austrittsgrund im Arbeitszeugnis (PDF, 157.4 KB)

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