Die revidierte Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz definiert neu die Dauer der bezahlten Pausen, die berufstätige Mütter während der Arbeitszeit für das Stillen zugute haben. Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist mit einer klareren Regelung der Stillpausen als bisher grundsätzlich einverstanden. Er hatte aber ein Modell vorgeschlagen, das eine bezahlte Stillzeit ab einer Arbeitszeit von mehr als vier Stunden vorgesehen hätte.
Der Wandel der IV von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung ist auf gutem Weg: Während die Zahl der Renten im vergangenen Jahr erneut abgenommen hat, ist jene der Eingliederungsmassnahmen seit 2008 jedes Jahr deutlich gestiegen. Gemäss neuesten Zahlen haben die Arbeitgeber mit Unterstützung der IV-Stellen 2013 fast 18'000 Menschen mit Behinderung integriert. Angesichts der nach wie vor schwierigen finanziellen Lage der IV ist diese erfreuliche Entwicklung konsequent weiterzuverfolgen und um weitere Massnahmen zu ergänzen.
Gemäss der Schweizerischen Lohnstruktur-Erhebung stieg der Medianlohn in der Privatwirtschaft zwischen 2002 und 2012 um 13,4 Prozent. Auch das Tieflohn-Segment hat sich in dieser Zeit positiv entwickelt: Die Tieflohn-Stellen gingen von 10,5 auf niedrige 10 Prozent zurück; die Löhne stiegen dabei um 9,5 Prozent. Vor diesem Hintergrund ist es für den Schweizerischen Arbeitgeberverband umso verfehlter, in der Schweiz einen gesetzlichen Mindestlohn einführen zu wollen. Jungen, Frauen und weniger Qualifizierten würde damit der Zugang zum Arbeitsmarkt verbaut.
Die Unternehmen benötigen gute Rahmenbedingungen, um sichere Arbeitsplätze in der Schweiz anbieten zu können. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören auch die Löhne, welche den Mitarbeitenden ausbezahlt werden. Diese sollen den betrieblichen Verhältnissen, der allgemeinen Wirtschaftslage, der Situation am Arbeitsmarkt und den Lebenshaltungskosten der Arbeitnehmenden angepasst sein. Die individuelle Lohnfestlegung ist dem Unternehmer und seinen Mitarbeitenden zu überlassen.