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Sozialversicherungen: die Neuerungen ab 2016
Erneut stehen in den Sozialversicherungen einige Änderungen an: Per 2016 wird der Beitragssatz in der Erwerbsersatzordnung von 0,5 auf 0,45 Prozent reduziert; ebenfalls gesenkt wird der Mindestzinssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge – von 1,75 auf 1,25 Prozent. In beiden Fällen konnte sich der Arbeitgeberverband erfolgreich einbringen.