An der 105. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) diskutieren in Genf rund 4000 Delegierte aus 186 Ländern über «menschenwürdige Arbeit in den globalen Wertschöpfungsketten». Dieses Thema ist für die Schweiz sehr relevant, weil an die 10’000 multinationale Firmen hier ansässig sind.
Der Kontrast zwischen dem Arbeitsrecht der Schweiz und Frankreichs ist enorm. Mit Blick auf die aktuell debattierte und höchst umstrittene Reform in unserem Nachbarland fallen insbesondere drei Trümpfe der Schweiz auf: die konsensorientierte Kultur, die Gesamtarbeitsverträge, die den regionalen und branchenspezifischen Eigenheiten Rechnung tragen, sowie das aufs Nötigste beschränkte Arbeitsrecht.
Mit einer Volksinitiative soll erwerbstätigen Vätern per Gesetz vier Wochen Vaterschaftsurlaub garantiert werden. Abgesehen davon, dass dessen Finanzierung über die Erwerbsersatzordnung die sozialpolitischen Prioritäten falsch setzen würde, ginge mit einer staatlichen Einheitslösung auch die nötige Flexibilität für die Unternehmen verloren. Ein Vaterschaftsurlaub muss vielmehr in Abhängigkeit der Bedürfnisse der Betroffenen und der betrieblichen Möglichkeiten individuell ausgestaltet werden können.
Die Unternehmen leisten mit verschiedenen, auf ihre betrieblichen Möglichkeiten abgestimmten Massnahmen einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Insbesondere mit örtlich und zeitlich flexiblen Arbeitsformen kann den Bedürfnissen der Mitarbeitenden – auch jenen mit Familienpflichten – gezielt entsprochen werden. Nicht zuletzt mit Blick auf die Tatsache, dass die grosse Mehrheit der Unternehmen weniger als zehn Personen beschäftigt, sind solche betrieblichen Lösungen staatlichen Einheitslösungen klar vorzuziehen.
Liebhaber des Müssiggangs vereinigt euch! Indem ihr am 5. Juni die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) unterstützt, seid ihr die glücklichen Profiteure einer Rente von 2500 Franken pro Monat. Und dies ohne jede Vorbedingung oder Gegenleistung. Zu schön,…
Der Bundesrat wird sich mit der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Verbänden in der Berufsbildung befassen. Dabei soll auch die Aufgabe der Verbände sowie ihrer Trägerschaften besser geklärt werden. Auch bekräftigt er, eine langfristige Vision und Strategie für die Berufsbildung entwickeln zu wollen und definierte Handlungsschwerpunkte systematischer umzusetzen. Dies ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.