Wirtschaftskommission sagt Ja zu Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops

1. September 2010 News

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats stimmte einer parlamentarischen Initiative deutlich zu, welche eine Lockerung der gesetzlichen Bestimmung bei Tankstellenshops verlangt. Damit soll nächtliches Einkaufen in Tankstellen bald wieder möglich sein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die Initiative.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) stimmte der parlamentarischen Initiative klar mit 18 zu 8 Stimmen zu und sprach sich für eine entsprechende Anpassung des Arbeitsgesetzes aus. Nun muss die Wirtschaftskommission des Ständerates die Vorlage behandeln. Die Räte sollen dann in der Wintersession entscheiden.

Verkauf von Aufbackpizzas ist heute nicht mehr erlaubt
Gemäss geltendem Recht dürfen Tankstellenshops an Autobahnraststätten und Hauptverkehrsstrassen zwischen 1 Uhr und 5 Uhr morgens Treibstoff und Fertigprodukte wie Kaffee oder Sandwiches verkaufen. Nicht mehr erlaubt ist hingegen der Verkauf von anderen Produkten aus dem Sortiment wie zum Beispiel Aufbackpizzas. Die Initiative verlangt, dass diese Einschränkung aufgehoben wird. Laut einer Mitteilung entspricht diese Änderung nach Meinung der Kommissionsmehrheit dem Bedürfnis der Kundschaft, auch Lebensmittel einkaufen zu können. Die Nachtarbeit nehme dadurch nicht zu, weil die betroffenen Shops bereits heute rund um die Uhr geöffnet hätten, um Treibstoff und Fertigprodukte zu verkaufen und dafür Angestellte benötigten.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hatte diesen März Tankstellen im Grossraum Zürich die Bewilligung für Nachtarbeit verweigert, die seit über zehn Jahren ihre Shops im 24-Stunden-Betrieb führen. Dieser Entscheid führte dazu, dass in den Tankstellen mit angeschlossenen Shops der Ladenteil von 1 Uhr bis 5 Uhr abgedeckt werden muss, weil daraus nichts verkauft werden darf. Mitte Juli bestätigte das Bundesgericht diesen Schritt und entschied, das nächtliche Einkaufen in Tankstellenshops könne nur über eine Gesetzesänderung erlaubt werden.

Bisherige Praxis hat sich bewährt
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst nun den Entscheid der Wirtschaftskommission, unterstützt er doch die parlamentarische Initiative. Die bisherige Praxis der Tankstellenshops hat sich nach Meinung des SAV über Jahre hinweg bewährt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass lediglich Tankstellen an auch nachts stark frequentierten Strassen 24 Std bedient sind. Für alle anderen Orte rechnet sich der Einsatz von Personal in den Nachtstunden nicht. Es besteht demnach keine Gefahr, dass die Zahl der Tankstellen mit angeschlossenen Shops, die auch nachts geöffnet sind, in grossem Masse zunehmen würde. Diese auch in der Nacht bedienten Tankstellen entsprechen überdies einem Sicherheitsbedürfnis der in der Nacht reisenden Personen.

Das Arbeitsgesetz dient dem Schutz der Arbeitnehmenden. Da die Angestellten ohnehin in den Tankstellen anwesend sein müssen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Verkauf von weiteren Artikeln aus dem Ladenteil die Arbeitsbedingungen verschlechtern würde.