Wirtschaftskommission will flankierende Massnahmen rasch anpassen

23. November 2011 News

Die Wirtschaftskommission des Ständerates möchte, dass die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit bereits im Laufe des nächsten Jahres verschärft werden. Sie drängt den Bundesrat mit einer Motion zur Eile. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat verschiedenen Vorstössen mit Vorbehalten zugestimmt.

Die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) hat den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, dass dieser dem Parlament bis im Februar 2012 den vorgesehenen Gesetzesentwurf vorlegt. Die Kommission beschloss dies mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

Rasch gegen Lohndruck und unlauteren Wettbewerb
Es müssten Massnahmen ergriffen werden um zu verhindern, dass sich die Probleme mit Lohndruck und unlauterem Wettbewerb zuspitzten, hält die WAK-S fest. Diese Probleme könnten nämlich dazu führen, dass die Bevölkerung nicht mehr hinter der Personenfreizügigkeit stehe.

Der Bundesrat hatte im September eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung geschickt, mit welcher Lücken geschlossen werden sollen. Er will insbesondere die Scheinselbständigkeit bekämpfen und Mindestlöhne durchsetzen, die in Normalarbeitsverträgen verankert sind.

Arbeitgeberverband lehnt mehrere Forderungen ab
Parlamentarische Vorstösse, die dies fordern, sind damit in den Augen der WAK-S hinfällig geworden. Folge gegeben hat die Kommission einer parlamentarischen Initiative aus dem Nationalrat. Sie ersucht jedoch die nationalrätliche Schwesterkommission, die Vorlage des Bundesrates abzuwarten und dann zu prüfen, wie die nicht berücksichtigten Anliegen in diese integriert werden könnten. Anfang nächsten Jahres will der Bundesrat eine detaillierte Analyse über die Vor- und Nachteile der Personenfreizügigkeit vorlegen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) hat verschiedenen Motionen zu den flankierenden Massnahmen insoweit zugestimmt, wie sie auf der Linie des bundesrätlichen Entwurfs zur Revision des Entsendegesetzes liegen.

Der SAV lehnt jedoch folgende Forderungen ab:

  • Einführung einer gesetzlichen Kautionspflicht für die Einhaltung der Bestimmungen des Entsendegesetzes.
  • Einführung einer gesetzlichen Solidarhaftung des Erstunternehmers für das Verhalten seiner Subunternehmer.
  • Forcierter Erlass von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen.
  • Kompetenz der paritätischen Kommissionen zur Einstellung der Arbeit von «Scheinselbständigen».