Wichtiger Schritt auf dem Weg zur IV-Sanierung

25. Februar 2010 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die zentralen Vorschläge des Bundesrats für die IV-Revision 6a, mit welcher der nächste Schritt zur Sanierung der Invalidenversicherung eingeleitet wird. Von besonderer Bedeutung sind die Massnahmen zur eingliederungsorientierten Rentenrevision und die Neuregelung des Bundesbeitrags.

Nachdem die neuesten Zahlen einen deutlichen Rückgang der neuen IV-Renten dokumentieren, sieht sich der Schweizerische Arbeitgeberverband in seinem Einsatz für die 4. und 5. IV-Revision bestätigt. Die konsequentere Ausrichtung der Invalidenversicherung auf den Grundsatz «Eingliederung vor Rente» trägt Früchte; sie muss weitergeführt werden und darf vor den bestehenden Renten nicht Halt machen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt deshalb die Vorschläge des Bundesrats für die IV-Revision 6a, mit welchen die Wiedereingliederung von RentenbezügerInnen gezielt und aktiv gefördert und so der Bestand laufender Renten gesenkt werden soll. Er stellt mit Genugtuung fest, dass im gestern präsentierten Gesetzes-Entwurf verschiedene Einwände und Anregungen aufgenommen wurden, die er im Vernehmlassungsverfahren eingebracht hatte. Es liegt nun ein Massnahmenpaket vor, mit dem geeigneten RentenbezügerInnen eine Chance zur Rückkehr ins Erwerbsleben eröffnet werden und gleichzeitig gewährleistet werden kann, dass sie bei einem Wiedereingliederungsversuch während drei Jahren ihre bisherige soziale Absicherung behalten.

Mit der Ausgestaltung des Arbeitsversuchs als IV-rechtliches Sonderverhältnis, mit der Optimierung der Einarbeitungszuschüsse sowie mit Beratungsleistungen während des Eingliederungsprozesses werden die Arbeitgeber motiviert, sich noch stärker bei der Wiedereingliederung zu engagieren. Das Ziel des Bundesrats, innerhalb von sechs Jahren 12 500 gewichtete Renten einzusparen, ist ehrgeizig. Es wäre aber falsch, es aufgrund der aktuellen schwierigen Arbeitsmarktlage zum vornherein als illusorisch zu bezeichnen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband stimmt auch der Neuregelung des Bundesbeitrags an die IV zu. Es ist richtig und für die Sanierung der IV unerlässlich, dass die Einsparungen vollumfänglich der Versicherung und nicht wie heute teilweise der Bundeskasse zugutekommen.

Das Parlament ist nun aufgefordert, die IV-Revision 6a rasch und ohne Schmälerung der erwarteten Verbesserung der IV-Rechnung zu verabschieden. Nur so kann das mit der IV-Zusatzfinanzierung gegebene Versprechen eingelöst werden, die IV bis 2018 ins finanzielle Gleichgewicht zu bringen.