Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Whistleblowing

Vor dem Gang an die Öffentlichkeit zur Aufdeckung von Missständen im Unternehmen hat der Arbeitnehmende den möglichen organisationsinternen Weg zu beschreiten. Dazu gehören auch nicht explizit für «Whistleblowing» zuständige interne Anlaufstellen. Bleiben diese Interventionen erfolglos, können externe Behörden kontaktiert werden, um das Anliegen vorzubringen.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 12. Dezember 2011 (6B_305 / 2011)

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  • August 2012

    Whistleblowing

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