Wer eine starke Arbeitslosenversicherung will, sagt «JA» zur Revision!

27. August 2010 News

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) hat viel dazu beigetragen, dass die Schweiz den jüngsten Wirtschafts-Einbruch relativ gut überstanden hat. Wir haben also alles Interesse daran, auch künftig auf die Leistungen dieser Versicherung zählen zu können. Das ist aber nur möglich, wenn die ALV wieder ins finanzielle Gleichgewicht gebracht wird. Heute weist sie nämlich über 7 Mrd. Fr. Schulden auf, die nur zum Teil der Rezession zugeschrieben werden können. Die ALV leidet unter einem strukturellen Defizit von gegen 1 Mrd. Fr., das unbedingt beseitigt werden muss!

In der Revisionsvorlage, die am 26. September zur Abstimmung gelangt, wird die dringend nötige Sanierung der ALV mit einer ausgewogenen Kombination von beitrags- und leistungsseitigen Mass-nahmen angegangen. Beitragserhöhungen von 646 Mio. Fr. – ein Teil davon als Solidaritätsprozent der Besserverdienenden! – stehen Leistungskorrekturen von 622 Mio. Fr. gegenüber.

Höhe der Leistungen bleibt unangetastet
Leistungskorrekturen stossen immer auf Widerstand. Deshalb ist es wichtig, dass sie in der Revisionsvorlage nicht willkürlich angelegt sind, sondern klaren arbeitsmarktlichen und sozialpolitischen Kriterien folgen: Das Versicherungsprinzip wird gestärkt, bestehende Fehlanreize werden beseitigt und die Eigenvorsorge erhält einen höheren Stellenwert. Die Leistungsdauer wird vor allem für jene Versicherten gekürzt, die gute Chancen zur rascheren Rückkehr in den Arbeitsmarkt und keine familiären Verpflichtungen haben. Unangetastet bleibt die Höhe der Leistungen. Die Taggelder betragen weiterhin über die ganze Bezugsdauer 70% des versicherten Verdienstes für Alleinstehende und 80% des versicherten Verdienstes für Unterhaltspflichtige. Zudem werden die wichtigen arbeitsmarktlichen Massnahmen für über 50-jährige Arbeitslose noch verstärkt.

Insgesamt sind die Leistungskorrekturen in der Revisionsvorlage beschäftigungspolitisch sinnvoll und sozialpolitisch angemessen. Auch nach dem revidierten Gesetz wird die Arbeitslosenversicherung gute Geldleistungen bieten und über ein starkes Instrumentarium zur Rückführung der Arbeitslosen ins Erwerbsleben verfügen.

Vorwurf Sozialabbau schiesst weit am Ziel vorbei
Die Sozialabbau-Vorwürfe, mit welchen Gewerkschaften und linke Parteien die Vorlage bekämpfen, schiessen weit am Ziel vorbei und leugnen den ausgewiesenen Reformbedarf. Bei einer Ablehnung der Revision würden die Fehler des geltenden Gesetzes nicht korrigiert und bliebe vor allem das strukturelle Defizit der Arbeitslosenversicherung bestehen. Das hat Auswirkungen auf die Beitragserhöhung, welche der Bundesrat gemäss dem geltenden Gesetzes beim erreichten Schuldenstand vornehmen muss.

Die Alternative ist klar: Wird die Revision vom Souverän gutgeheissen, dann kommt es ab 1. Januar 2011 zu einer Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte plus Solidaritätsprozent. Lehnen die Stimmberechtigten die Revision ab und entfallen demzufolge auch die Leistungskorrekturen, dann steigen die Beiträge mehr als doppelt so stark an, nämlich auf 0,5 Prozentpunkte plus Solidaritätsprozent. Um eine solche Mehrbelastung der Beitragszahler von fast 700 Mio. Fr. zu verhindern und gleichzeitig die ALV wieder stark zu machen, braucht es die Revision!