Der Nationalrat überwies an seiner ausserordentlichen Session über die Arbeitslosigkeit von über dreissig Vorstössen zum Thema lediglich vier. Diese Zurückhaltung ist zu begrüssen, zumal die Debatte insgesamt wenig ergiebig war.
| Roland A. Müller
In der ausserordentlichen Session des Nationalrats zur Arbeitslosigkeit wiederholten die Parteien weitgehend ihre bereits bekannten Positionen und Rezepte zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Die insgesamt wenig ergiebige Debatte wurde auch zur Einstimmung auf die unmittelbar anschliessende Beratung der Differenzen zum Ständerat bei der 4. AVIG-Revision benutzt.
Erfreulicherweise hielt sich der Rat bei der Überweisung von Vorstössen, die auf Eingriffe in den Arbeitsmarkt oder auf eine Überdehnung der Arbeitslosenversicherung im Bereich der Aus- und Weiterbildung zielten, zurück. Gutgeheissen wurden lediglich eine Motion zur Ausbildung im Pflegebereich sowie zwei Postulate zur Fortsetzung der Innovationsförderung und zur Einführung von Steuererleichterungen für Unternehmungen, die Lehrstellen anbieten oder Personen mit Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beschäftigen. Solche Steuererleichterungen werden vom Schweizerischen Arbeitgeberverband als systemwidrig abgelehnt.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.