Weitere Lockerungsschritte nötig

24. Februar 2021 News

Der Bundersrat hat nach den Konsultationen mit den Kantonen die angekündigten Lockerungen per 1. März bestätigt und bei positiver Entwicklung der Situation weitere Öffnungen ab dem 22. März in Aussicht gestellt. Die Arbeitgeber begrüssen die ersten Öffnungsschritte, bedauern jedoch, dass die Gastrounternehmen weiter warten müssen und es bei der Home Office-Pflicht bleibt.

Nach erfolgten Konsultationen mit den Kantonen hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die angekündigten Lockerungsschritte und das weitere Vorgehen bestätigt. Aufgrund der weiterhin fragilen Lage hält er am ursprünglich vorgegebenen Plan einer etappenweisen Öffnung fest: Per 1. März erfolgt sie für die Detailhandelsgeschäfte, Museen, Bibliotheken sowie Freizeit- und Unterhaltungseinrichtungen im Aussenbereich.

Der Bundersrat hat zudem mit Datum vom 12. März einen zusätzlichen Konsultationstermin mit den Kantonen festgelegt, wo die Situation analysiert wird und – aufgrund der Erreichung bestimmter Richtwerte in Bezug auf Positivitätsrate und Intensivbettenbesetzung –  nächste Öffnungsschritte ab dem 22. März entschieden werden können. Bei diesen Öffnungen geht es unter anderem um die Home Office-Pflicht und die Öffnung von Restaurantterrassen.

Die Arbeitgeber begrüssen die beschlossenen Öffnungen der Detailhandelsgeschäfte, Museen und weiteren Einrichtungen im Aussenbereich als wichtigen ersten Schritt, um den betroffenen Branchen eine Perspektive zu geben. Gleichzeitig bedauert der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), dass der Bundesrat darauf verzichtet, die Aussenbereiche von Restaurants ab dem 1. März zu öffnen. Das stark angeschlagene Gastgewerbe hätte diesen ersten Lockerungsschritt aufgrund der äusserst schwierigen Situation bitter nötig und hat inzwischen bewiesen, dass die Schutzkonzepte Wirkung zeigen und eingehalten werden können.

Ebenfalls bedauert der SAV die erneut verschobene Lockerung der Home Office-Pflicht und deren Umwandlung in die ursprüngliche Empfehlung. Die gegenwärtige Situation ist für viele Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer zunehmend belastend, und eine gewisse Flexibilität bei der Handhabung drängt sich aus Sicht der Wirtschaft auf. Die Arbeitgeber erwarten, dass der Bundesrat die Home Office-Pflicht bereits vor dem 22. März lockert. Ebenfalls sollten zu diesem Zeitpunkt mindestens die Restaurantterrassen und, bei positiver epidemiologischer Entwicklung, auch die Innenbereiche der Restaurants öffnen können.

Die Arbeitgeber begrüssen die Festlegung eines zusätzlichen Termins, an welchem über weitere Lockerungen entschieden wird – gleichzeitig bestehen sie auf der Aussage des Bundesrats, das Tempo der Lockerungen rasch zu erhöhen, wenn sich die Lage verbessert. Ebenfalls verweisen sie erneut auf den Lockerungsplan, den sie zusammen mit economiesuisse entwickelt haben, und der auf nachvollziehbaren Prinzipien beruht.