Weiterbildung: Spielraum statt Regulierung

22. September 2010 News

Die Bedeutung von Weiterbildung ist unbestritten. Trotzdem sollte der Staat mit dem geplanten neuen Gesetz nicht stärker in diesen weitgehend privaten Markt eingreifen. Die Arbeitgeber erwarten ein innovatives, berufsorientiertes Angebot sowie einen möglichst grossen Spielraum für eigenes Engagement.

Bis Ende 2011 soll eine Expertenkommission ein eidgenössisches Weiterbildungsgesetz erarbeiten. Der Auftrag dafür wird aus der Bundesverfassung abgeleitet. Sie verpflichtet den Bund, Grundsätze zur Weiterbildung festzulegen. Da der Bund in rund 50 Spezialgesetzen Bestimmungen zur Weiterbildung kennt und jährlich rund 600 Mio. Franken unter diesen Titeln ausgibt (alleine 300 Mio. durch die Arbeitslosenversicherung), zwingt ihn die Verfassung auch, subventionsberechtige Bereiche festzulegen und entsprechende Förderkriterien zu definieren.

Wo soll man ansetzen?
Wie die Weiterbildungslandschaft selbst präsentiert sich auch der Begriff Weiterbildung wenig präzis. Im neuen Gesetzesprojekt zielt man auf den sogenannten nicht-formalen Bereich der Weiterbildung. Darunter sind etwa Weiterbildungskurse, Seminare, Fernstudien oder Privatunterricht zu verstehen. Diesen fehlt eine offizielle Anerkennung und sie finden ausserhalb des formalen Bildungssystems statt. Davon abzugrenzen sind Weiterbildungen, die in der Berufsbildungs- und  Hochschulgesetzgebung als formale Bildungsangebote geregelt sind und zu staatlich anerkannten Diplomen oder Abschlüssen führen.

Im Zentrum des Interesses steht das Anliegen, Gelerntes transparent darzustellen. Also zum Beispiel Einfluss auf die Kurszertifikate oder auch auf die Qualität des Bildungsangebotes zu nehmen. Dadurch soll es für die Kursteilnehmer einfacher werden, sich entsprechende Bildungsleistungen anrechnen zu lassen, etwa, wenn man einen Berufsbildungsabschluss nachholen möchte.

Was erwarten die Arbeitgeber?
Die Arbeitgeber erwarten als Kunden auf dem Weiterbildungsmarkt primär ein innovatives Kursangebot, das berufsbegleitend genutzt werden kann und dazu beiträgt, Kompetenzen gezielt zu entwickeln. Die Weiterbildungsanbieter sollen aktiv und flexibel auf Kundenwünsche reagieren können und dabei nicht durch staatliche Auflagen oder Förderkriterien behindert werden. Blockaden und Preistreiber sind zu verhindern bzw. dort, wo sie schon da sind, mit dem neuen Gesetz niederzureissen.
Verantwortungsbewusste Unternehmen wollen die Weiterbildung auch künftig als wichtiges Instrument für die Personal- und Unternehmensentwicklung gezielt und in voller Freiheit einsetzen können. Mit gesetzlichen Weiterbildungsobligatorien oder ähnlichen Auflagen würde man ihnen dieses Instrument teilsentziehen und die Eigenverantwortung von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern untergraben.

Faktoren in einem guten Weiterbildungsklima
Zu einem guten Weiterbildungsklima in der Arbeitswelt tragen zudem Faktoren bei, die  nicht durch das Gesetz angegangen werden: Eine praxisnahe und erleichterte steuerliche Abzugsfähigkeit von Weiterbildungsanstrengungen der Arbeitnehmenden gehört dazu. Oder auch die Erstellung eines durchdachten Förderungskonzeptes für den Bereich der höheren Berufsbildung – einem Teil des formalen Systems, in dem sich viele Unternehmen sowohl finanziell, als auch personell (durch Milizarbeit) engagieren und massgeblich zum lebenslangen Lernen beitragen.