Weiterbildung ohne die Wirtschaft?

1. März 2010 News

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundespräsidentin Doris Leuthard, hat die Mitglieder der Expertenkommission «Weiterbildungsgesetz» ernannt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband stellt mit Erstaunen fest, dass die Wirtschaft in der Kommission überhaupt nicht vertreten ist. Er wird deren Arbeiten umso kritischer verfolgen und sich einem Gesetz gegen die Wirtschaft mit Nachdruck widersetzen.

Der Bundesrat verabschiedete am 4. November 2009 einen Bericht zur Weiterbildung in der Schweiz, den das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verfasst hatten. Gestützt darauf wurde das EVD beauftragt, eine Expertenkommission einzusetzen und bis 2011 einen Vernehmlassungsentwurf für ein Weiterbildungsgesetz zu erarbeiten.

Know-how der Arbeitgeber offenbar nicht gefragt
Die EVD-Vorsteherin, Bundespräsidentin Doris Leuthard, hat nun die Mitglieder der Expertenkommission bestimmt. Dieser sollen neben dem Präsidenten, Ständerat Hansruedi Stalder, Experten bzw. Experten des Bundes, der Kantone und von Weiterbildungsinstitutionen  sowie zwei Universitätsprofessoren angehören, wogegen die Wirtschaft in der Kommission überhaupt nicht vertreten ist.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) ist erstaunt, dass bei der Zusammenstellung der Expertenkommission völlig auf die direkte Mitarbeit der Wirtschaft verzichtet und lediglich in Aussicht gestellt wird, sach- und fachspezifische Fragestellungen mit interessierten Fachkreisen zu diskutieren. Das Know-how der Arbeitgeber ist offenbar nicht gefragt, obwohl diese auch in der non-formalen Weiterbildung eine wichtige Rolle spielen und von einem Weiterbildungsgesetz in jedem Fall betroffen sein werden.

Weiterbildungsgesetz mit Relevanz für Wirtschaft
Mit der Einschränkung des Kommissions-Auftrags auf ein «Grundsatzgesetz ohne Fördertatbestände» verliert das geplante Weiterbildungsgesetz nämlich keinesfalls seine Relevanz für die Wirtschaft. Dies um so weniger, als die weiteren Auftragsteile «Verbesserung der Chancengleichheit beim Zugang zur Weiterbildung» sowie «Erhöhung von Transparenz, Qualität und Mobilität im Weiterbildungsbereich» zu Regelungsvorschlägen führen können, die erheblich in den Interessenbereich der Arbeitgeber eingreifen. Diese könnten es zum Beispiel nicht hinnehmen, wenn der bisher freie Weiterbildungsmarkt unter Berufung auf Qualitäts- und Transparenz-Ziele mit aufwendigen Standards und/oder Zertifizierungssystemen überzogen würde.

Der SAV bedauert, dass man im EVD glaubt, bei der künftigen Gestaltung der Weiterbildung ohne die Wirtschaft auskommen zu können. Er ist skeptisch, ob die einseitig zusammengesetzte Expertenkommission zu einem terraintauglichen Vorschlag finden wird. Und er wird gegebenenfalls alles daran setzen, ein Gesetz gegen die Wirtschaft zu verhindern.