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Wann verjährt der Anspruch auf Schadenersatz für Asbestopfer?

Ob durch Asbestexposition am Arbeitsplatz ein Schaden entstanden ist, hängt davon ab, ob später eine Krankheit ausbricht. Trotzdem beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre ab dem Schaden stiftenden Ereignis und nicht ab Krankheitsausbruch. Es gibt keine Spezialregelung für Asbest.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 16. November 2010 (4A_249/2010)

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  • Juni 2011

    Wann verjährt der Anspruch auf Schadenersatz für Asbestopfer?

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