Vorbehalte gegenüber unnötigem Präventionsgesetz

13. April 2011 News

Der Schweizerische Arbeitgeberverband bedauert, dass der Nationalrat das neue Präventionsgesetz gutgeheissen hat. Immerhin beinhaltet die Vorlage wichtige Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag.

Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist Prävention ein wichtiges Anliegen. Die Arbeitgeber sind schon heute in der Prävention tätig, wo sich eine direkte Verbindung zur Arbeitswelt und zur Arbeitgeberverantwortung ergibt. Aus Sicht der Arbeitgeber ist das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch das Arbeitsgesetz (ArG), durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) und durch das Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) bereits ausreichend geregelt und funktioniert gut. Ein neues, allumfassendes Präventionsgesetz ist nach Meinung der Arbeitgeber nicht nötig.

Verzicht auf ein Präventionsinstitut
Der SAV bedauert, dass der Nationalrat nun dem Präventionsgesetz mit 97 zu 71 Stimmen bei einer Enthaltung zustimmte. Immerhin verzichtete die grosse Kammer auf die Schaffung eines Präventionsinstituts. Neu soll die bestehende Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz künftig im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Präventionsprogramme konzipieren und Mittel verteilen. Der SAV ist wie der Nationalrat der Meinung, dass die Stiftung die zusätzlichen Aufgaben im Bereich der nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten übernehmen kann. So soll auf Bestehendem aufgebaut werden, um die Präventionsziele zu erreichen.

Zu diskutieren gab der Präventionszuschlag auf den Krankenkassenprämien. Heute könnte der Gesundheitsminister diesen Zuschlag in eigener Kompetenz erhöhen. Künftig soll der Bundesrat entscheiden. Zudem wird im Gesetz neu eine Obergrenze festgelegt. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, den Zuschlag auf 0,125% einer durchschnittlichen Jahresprämie zu begrenzen. Bei den derzeitigen Prämien könnte er den Zuschlag damit von heute Fr. 2,40 auf Fr. 5,60 pro Jahr erhöhen. Der Nationalrat sprach sich jedoch dafür aus, den Zuschlag auf 0,1% einer durchschnittlichen Jahresprämie begrenzen. Der SAV begrüsst diesen Entscheid.

«Krankheit» sollte neu definiert werden
Der Verband nimmt zugleich mit Bedauern Kenntnis davon, dass sich der Rat mit 76 zu 75 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen einen Antrag aussprach, den Krankheitsbegriff enger zu fassen. So setzte sich der Vorschlag des Bundesrates durch, wonach Krankheit als Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Gesundheit zu verstehen ist, sofern diese nicht Folge eines Unfalls ist. Das Präventionsgesetz geht nun an den Ständerat.