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Voraussetzungen für vertrauensärztliche Untersuchung

Zweifelt der Arbeitgeber aufgrund objektiver Anhaltspunkte an der Richtigkeit des Arztzeugnisses, kann er eine Untersuchung durch einen Vertrauensarzt verlangen. Verweigert der Arbeitnehmer eine solche ohne triftigen Grund, kann der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.

Urteil des Obergerichts Luzern, 30. Januar 2012 (1B 11 56)

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  • April 2013

    Voraussetzungen für vertrauensärztliche Untersuchung

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