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Videoüberwachung am Arbeitsplatz: kein absolutes Verbot

Geheime Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nicht absolut verboten. Systeme, die das Verhalten des Personals gezielt, aber nur während kurzer Zeit erfassen, können zulässig sein.

Urteil des schweizerischen Bundesgerichts, Strafrechtliche Abteilung, 12. November 20009 (6B_536/2009)

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  • September 2010

    Videoüberwachung am Arbeitsplatz: kein absolutes Verbot

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