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Verhalten des Arbeitgebers vor einer Kündigung

Das schweizerische Recht kennt keine Pflicht, den Arbeitnehmer vor der Kündigung anzuhören. Auch wenn es den normalen Gepflogenheiten entspricht, dass man vor einer Kündigung mit dem Arbeitnehmer das Gespräch sucht, ist es nicht rechtswidrig, ohne vorhergehende Aussprache zu kündigen.

Aus Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich (AGer., AN100607 vom 24. August 2011)

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  • Mai 2013

    Verhalten des Arbeitgebers vor einer Kündigung

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