Schweizerischer Arbeitgeberverband

Navigation

Suche

zurück

Allgemeines Weiteres

Variabler Lohnanteil oder Gratifikation

Ohne ausdrückliche Abmachung gilt eine Gratifikation als geschuldet, wenn der Arbeitgeber sie drei Jahre nacheinander ausbezahlt hat, ohne den Arbeitnehmenden jeweils auf die Freiwilligkeit der Leistung aufmerksam gemacht zu haben. Die Gratifikation stellt gegenüber dem Lohn eine Nebenvergütung dar.

Urteil des Arbeitsgerichts des Kantons Genf, 29. November 2010 (C/14246/2009-3),
bestätigt durch das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 21. März 2011 (4A_29/2011) (Übersetzung aus dem Französischen)

Downloads

  • Dezember 2011

    Variabler Lohnanteil oder Gratifikation

    • Variabler Lohnanteil oder Gratifikation (PDF, 620.9 KB)

      Download
zurück nach oben

https://www.arbeitgeber.ch/allgemein/variabler-lohnanteil-oder-gratifikation/