Uno-Frauenrechtskommission: Erstmals mit Schweizerin
| Roland A. Müller
Die Schweiz erhält erstmals einen Sitz in der UNO-Frauenrechtskonvention (CEDAW). Patricia Schulz, die Direktorin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), ist von den CEDAW-Vertragsstaaten in den Ausschuss gewählt worden und wird am 1. Januar 2011 ihr neues Amt antreten. Am 28. Juni 2010 haben die 186 Vertragstaaten der UNO-Frauenrechtskonvention die Schweizer Kandidatin, Patricia Schulz, in den UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) für ein Mandat von vier Jahren gewählt.
Die UNO-Frauenrechtskonvention vom 18. Dezember 1979 verpflichtet die Vertragsstaaten zur Ergreifung aller geeigneten Mittel, um die Diskriminierung von Frauen zu beseitigen. Der UNO-Ausschuss überwacht die Umsetzung der Konvention, welche die Schweiz im Jahr 1997 ratifiziert hat. Die Vertragsstaaten sind angehalten, dem Ausschuss regelmässig über die von ihnen zur Erfüllung der Vertragsverpflichtungen getroffenen Massnahmen Bericht zu erstatten. Der UNO-Ausschuss besteht aus 23 unabhängigen Expertinnen und Experten. Mit der Wahl der Genferin Patricia Schulz ist die Schweiz zum ersten Mal in diesem Fachausschuss vertreten.
Die Rechtsanwältin verlässt das EBG nach 16 Jahren auf Ende 2010, um am 1. Januar 2011 ihr neues Amt anzutreten. Der Schweizerische Arbeitgeberverband, welcher eine gute Zusammenarbeit mit dem EBG pflegt, gratuliert Patricia Schulz zu ihrer Wahl.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.