Schweizerischer Arbeitgeberverband

Navigation

Suche

zurück

Allgemeines Weiteres

Unglaubhafte ärztliche Angaben

Sind die Aussagen des Patienten mit dem Resultat der medizinischen Untersuchungen stimmig, braucht es nicht zwingend weitere Untersuchungen. Der Arzt muss die Aussagen des Patienten ernst nehmen und darf sich auch auf diese Angaben abstützen.

Entscheid des Obergerichts Zürich, 22. März 2012 (LA110033)

Downloads

  • Juli 2013

    Unglaubhafte ärztliche Angaben

    • Unglaubhafte ärztliche Angaben (PDF, 114.3 KB)

      Download
zurück nach oben

https://www.arbeitgeber.ch/allgemein/unglaubhafte-aerztliche-angaben/