Unfallversicherungsgesetz: Nationalratskommission bereinigt Revision

25. Juni 2010 News

Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats will die obligatorische Unfallversicherung um 400 Mio. Fr. entlasten. Die Linke hat ein Referendum angekündigt, falls sich die Vorlage in den Räten in dieser Variante durchsetzen sollte.
Die nationalrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N) hat die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zu Ende beraten. Die meisten Entscheide waren bereits an der letzten Sitzung im Januar gefällt worden.

Anderer Invaliditätsgrad
So hatte die SGK-N unter anderem beschlossen, dass Menschen, die durch einen Unfall teilinvalide werden, künftig nur noch ab einem Invaliditätsgrad von 20% eine Rente der Unfallversicherung erhalten sollen. Zurzeit wird eine UVG-Rente ab einem Invaliditätsgrad von 10% ausbezahlt.

Die Kommission liess seither die finanziellen Konsequenzen ausrechnen, die diese und andere Massnahmen hätten. Laut der Kommissionspräsidentin beläuft sich der Leistungsabbau auf 400 Mio. Fr. 200 Mio. Fr. davon entfielen auf den Abbau von Überversicherungen. Die Prämien würden um 5% sinken. Für die Linke ist diese Revision nicht annehmbar. Falls das Parlament bei dieser Lösung bleibt, will sie das Referendum ergreifen.

Höchstversicherter Verdienst in der Kritik
Neben der Erhöhung des Mindestinvaliditätsgrads (Sparpotenzial von 90 Mio. Fr.) steht vor allem die Senkung des höchstversicherten Verdienstes in der Kritik. Heute wird dieser so festgelegt, dass in der Regel mindestens 92%, aber nicht mehr als 96% der versicherten Arbeitnehmenden zum vollen Verdienst versichert sind. Der Bundesrat will nun diese Werte auf 90% respektive 95% festlegen. Die SGK-N will nur 85% repsektive 90%. Diese Variante würde zu 160 Mio. Fr. Mindereinnahmen und 70 Mio. Fr. Minderausgaben führen.