Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Unbezahlter Urlaub während der Probezeit

Ein unbezahlter Urlaub während der Probezeit verlängert diese nicht. Entscheidend für die Berechnung der Probezeit ist die Zeitdauer und nicht die geleistete Arbeit. Die Probezeit verlängert sich nur wegen Krankheit, Unfall oder der Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts, 14. Oktober 2010 (4A_406/2010)
(Übersetzung aus dem Französischen)

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  • Februar 2011

    Unbezahlter Urlaub während der Probezeit

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