Der Swiss Arbeitgeber Award prämiert jährlich auf der Grundlage einer Mitarbeiterbefragung die 25 besten Arbeitgeber. Soeben hat die Anmeldefrist für 2011 begonnen, der Award wird heuer bereits zum elften Mal vergeben.
| Roland A. Müller
Die Nominationen für den Swiss Arbeitgeber Award (früher cash Arbeitgeber Award) werden aufgrund einer Studie ermittelt, bei der die Belegschaften ihre eigenen Arbeitgeber zu befragten Kriterien bewerten. Im vergangenen Jahr beteiligten sich 88 Unternehmen an der grössten Befragung dieser Art in der Schweiz. Das Rückgrat der Studie bildet ein Fragebogen zu Aussagen über die organisatorischen Rahmenbedingungen (Strukturen, Unternehmenskultur, Führung, Leistungsanreize, Wissenstransfer) sowie die persönlichen Einstellungen gegenüber dem Arbeitgeber (Zufriedenheit, Resignation, Commitment/Engagement, Arbeitsstress).
Partizipierende Unternehmen müssen mindestens 100 Mitarbeitende in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein beschäftigen. Den Teilnehmenden winkt zudem ein Vorteil: Der Fragebogen liefert gleichzeitig die Grundlage für eine detaillierte Organisationsanalyse sowie die Identifikation von Stärken und Potenzialen von Verbesserungen.
2011 gibt es beim Award einige Neuerungen: Der Austausch zwischen den teilnehmenden Unternehmen wird in einer online-community gefördert. Der Arbeitgeber Award wird zudem neu vom auf Mitarbeiterbefragungen spezialisierten Institut icommit durchgeführt, unterstützt vom Schweizerischen Arbeitgeberverband und vom Wirtschaftsmagazin Bilanz.
Termine: Anmeldung: ab sofort bis am 13. Mai 2011. Befragungszeitraum: Anfang Mai bis Ende Juni 2011. Erhalt Ergebnisberichte: ab Mitte Juli 2011. Award-Verleihung: 8. September 2011.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.