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Streik und Kampfmassnahmen gegen Aussenseiter sind widerrechtlich

Im Rahmen der Auseinandersetzungen um einen neuen GAV wurden Aktionen gegen einen Betrieb durchgeführt, der weder dem GAV untersteht noch Mitglied des vertragschliessenden Verbandes ist. Der Betrieb bietet aber eine Schlüsselleistung für die Branche an. Er eignet sich daher gut, um die ganze Branche zu treffen. Die Kampfmassnahmen waren widerrechtlich.

Urteil des Obergerichts Zürich, 11. Mai 2011 (110 2011 55)

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  • Mai 2012

    Streik und Kampfmassnahmen gegen Aussenseiter sind widerrechtlich

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