Ständeratskommission tritt auf Präventionsgesetz ein
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) trat mit 7 zu 6 Stimmen auf das Präventionsgesetz ein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband spricht sich gegen ein neues, umfassendes Gesetz aus.
| Roland A. Müller
Die knappe Mehrheit der Gesundheitskommission sprach sich für Eintreten auf das Präventionsgesetz aus, das der Nationalrat in der Sondersession vom April 2011 gutgeheissen hatte.
Eine nationale Gesundheitsstrategie und eine klare Kompetenzordnung seien nötig, insbesondere um chronischen Krankheiten vorzubeugen, die mit der Alterung der Gesellschaft zunähmen und zu hohen Krankheitskosten führen könnten. Die Minderheit der Kommission argumentierte, es brauche kein neues Gesetz, um die bereits vielfältigen und wichtigen Präventionsanstrengungen besser zu koordinieren. Die Gesundheitskommission wird die Detailberatung an einer ihrer nächsten Sitzungen aufnehmen.
Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband (SAV) ist Prävention ein wichtiges Anliegen. Die Arbeitgeber sind schon heute in der Prävention tätig, wo sich eine direkte Verbindung zur Arbeitswelt und zur Arbeitgeberverantwortung ergibt. Aus Sicht der Arbeitgeber ist das Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bereits ausreichend geregelt und funktioniert gut. Ein neues, allumfassendes Präventionsgesetz ist nach Meinung des SAV nicht nötig.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.