Ständerat gegen Familienzulagen für Selbständige

3. März 2010 News

Der Ständerat will nicht, dass Selbständigerwerbende Kinderzulagen erhalten. Äusserst knapp trat er deshalb nicht auf das entsprechende Geschäft ein. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid.

Bei einem Gleichstand von je 21 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin trat der Ständerat nicht auf eine Gesetzesänderung ein, die Kinderzulagen auch für Selbständige fordert. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat. Die grosse Kammer hatte sich im Dezember 2009 mit 95 zu 68 Stimmen für die Gesetzesänderung ausgesprochen.

Arbeitgeberverband gegen Obligatorium auf Bundesebene
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sich Selbständigerwerbende wie die Arbeitgeber einer Familienausgleichskasse anschliessen müssen. Sie erhalten die gleichen Zulagen wie die Arbeitnehmenden. Der Anspruch ist nicht vom Einkommen abhängig. Finanziert würden die Familienzulagen durch prozentuale Beiträge der Selbständigerwerbenden auf der Basis des AHV-pflichtigen Einkommens. Die Kantone können die Beiträge der Selbständigerwerbenden auf einem bestimmten Einkommen plafonieren.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid des Ständerats, spricht er sich doch mit Nachdruck gegen ein Obligatorium auf Bundesebene aus. Selbständigerwerbende bedürfen nicht desselben Schutzes wie Arbeitnehmende. Diesem Aspekt wird in der gesamten Rechtsordnung Rechnung getragen. Einerseits im Privatrecht, wo Werkvertrag und Auftrag weit weniger Schutznormen enthalten als der Arbeitsvertrag. Anderseits im Sozialversicherungsrecht, wo in der AHV ein Sondersatz gilt, kein Einbezug ins Unfallversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetz erfolgt und wo in der beruflichen Vorsorge kein Obligatorium besteht.

Mehrzahl der Kantone dagegen
Zudem – insbesondere im Falle der Kinderlosigkeit von Selbständigerwerbenden – wirkt der Beitrag der Familienausgleichskasse wie eine (zusätzliche) Unternehmenssteuer, welche unerwünscht ist. Aus diesen Gründen erachteten die meisten Kantone derartige Zulagen zu Recht als unnötig.