Ständerat belässt Mindestkapitaldeckung für öffentliche Pensionskassen bei 80 %

3. März 2010 News

Der Ständerat will, dass öffentlich-rechtliche Pensionskassen lediglich zu 80 % ausfinanziert werden. Dieser Entscheid ist im Sinne des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Der Ständerat will bei der Ausfinanzierung von öffentlich-rechtlichen Pensionskassen keine 100 %-ige Deckung vorschreiben. Im Gegensatz dazu hat der Bundesrat  eine vollständige Ausfinanzierung innerhalb von 40 Jahren beantragt. Nun entschied sich die kleine Kammer bei der entsprechenden BVG-Revision klar für eine Mindestkapitaldeckung von lediglich 80 %.

Jene Kassen, die schon heute über einen Deckungsgrad von über 100 % verfügen, sollen diesen Wert nicht mehr unterschreiten dürfen. Zudem entschied der Ständerat, dass die bestehenden Guthaben und Ansprüche der Rentnerinnen und Rentner jederzeit voll gedeckt und auch Verbesserungen auf der Leistungsseite künftig voll ausfinanziert sein müssen.

Damit die Kantone ihren Verpflichtungen nachkommen, will der Ständerat sanften Druck aufsetzen. Er schrieb ins Gesetz, dass Fehlbeträge zu verzinsen sind, und zwar ab 2020 jene unter 60 % und ab 2030 jene unter 75 %. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage mit 31 zu 11 Stimmen gut. Das Geschäft geht in den Nationalrat.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) begrüsst den Entscheid des Ständerats. Seiner Meinung nach ist es nicht nötig, öffentlich-rechtliche Pensionskassen voll auszufinanzieren.