Grossunternehmen setzen bei der Personalsuche aufs Internet, die meisten der neuen Mitarbeitenden gelangen über online-Kanäle zur neuen Stelle. Hingegen dient der Einsatz von Social Media vor allem der Informationsbeschaffung über Kandidaten, wie eine Umfrage zeigt.
| Roland A. Müller
Die 500 grössten Schweizer Unternehmen (gemessen am Umsatz und Personal) besetzten im vergangenen Jahr fast jede dritte Stelle (32,8%) über eine Anzeige auf einer Stellenbörse, 30,4% konnten über die eigene Webseite Personal rekrutieren, 15,7% der Stellenbesetzungen erfolgten über Personalvermittlungen und 10,7% über Printanzeigen. Für 4,5% wurden Headhunter und für 3,5% andere Kanäle (z.B. Mitarbeiterempfehlungen oder Personalmessen) genannt. Das RAV (1%), Online-Karrierenetzwerke (0,7%) und soziale Netzwerkplattformen (0,6%) schnitten im Vergleich eher bescheiden ab, wie eine zwischen November 2010 und März 2011 durchgeführte Umfrage des Onlineportals monster.ch zeigt.
Hingegen gaben die befragten Unternehmen an, Social Media als Plattformen zur Informationsbeschaffung über potenzielle Kandidaten zu nutzen. 27,9% nannten Xing, 18,3% Facebook und 4,9% LinkedIn. Wenig Beachtung finden Twitter und Experteer mit jeweils 3,3%.
Nur jede fünfte Vakanz (20,7%) fand den Weg in den klassischen Stellenanzeiger eines Printmediums, wie aus der Umfrage «Recruiting Trends 2011 Schweiz» weiter hervorgeht. 86,8% aller offenen Stellen schrieben die Unternehmen 2010 auf den eigenen Webseiten und 69,4% in einer Online-Stellenbörse aus. Die weitaus meisten Bewerbungen treffen per E-Mail ein und nicht mehr auf Papier.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.