Schweizerischer Arbeitgeberverband

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Schritte zur Stärkung der höheren Berufsbildung

Die Spitzen der Verbundpartner in der Berufsbildung kamen an einer Aussprache zum Schluss, dass die höhere Berufsbildung in der Schweiz gestärkt werden soll. Sie einigten sich bei der Finanzierung auf mehrere Massnahmen.

Die höhere Berufsbildung ist ein sehr praxis- und arbeitsmarktgerechtes Qualifizierungssystem. Sie versorgt die Wirtschaft mit gut qualifizierten Fachkräften. Berufsleute können ihre Fähigkeiten erweitern, ohne dass sie über Hochschulvoraussetzungen verfügen müssen.

Ja zu schrittweisem Vorgehen

Zur höheren Berufsbildung gehören folgende vom Bund reglementierten Angebote:

Die Spitzen der Verbundpartner – Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV) und Schweizerischer Gewerbeverband, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) sowie Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail Suisse – stimmten nun bei der künftigen Finanzierung der höheren Berufsbildung einem schrittweisen Vorgehen zu:

Analyse bei Vorbereitungskursen

Die Spitzen der Verbundpartner waren sich zudem einig, dass parallel zu diesen Arbeiten die Fragen zur Subventionierung der Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen vertieft analysiert und die bereits erteilten Studienaufträge weitergeführt werden sollen. Alle Beteiligten sind bereit, die heute noch unterschiedlichen Vorstellungen und Modelle vorbehaltlos zu prüfen sowie im Gesamtzusammenhang der Berufsbildung und der positiven Wirkungen und Resultate zu würdigen.

Zudem soll bis Sommer 2011 ein Grundlagenpapier erarbeitet werden. Es soll aufzeigen, ob und in welcher Form die heute gültigen Rechtsgrundlagen (Berufsbildungsgesetz BBG und BBV) allenfalls zu überarbeiten wären. Damit sollen gemeinsam vereinbarte Lösungen zur Stärkung und künftigen Finanzierung der höheren Berufsbildung ermöglicht werden. Der Schweizerische Arbeitgeberverband setzt sich dafür ein, dass realistische Lösungen in der höheren Berufsbildung so bald als möglich umgesetzt werden.

Ihre Ansprechperson

Roland A. Müller

Direktor

roland.mueller@arbeitgeber.ch

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