Die Sozialpartner der Reinigungsbranche haben aus Anlass des erneuerten Gesamtarbeitsvertrags für die Reinigungsfirmen der deutschen Schweiz eine Bewusstseinskampagne gestartet. Damit wollen sie die Bedeutung der Branche in Erinnerung rufen und die Wertschätzung für die Reinigungsberufe steigern.
| Roland A. Müller
Seit dem 1. Januar 2011 und bis zum 31. Dezember 2015 gilt der erneuerte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Reinigungsfirmen der deutschen Schweiz. Er sieht u.a. eine Erhöhung der Mindestlöhne um 2,5% und ab 2012 die Leistung eines vollen 13. Monatslohns vor.
Die beteiligten Sozialpartner nehmen die GAV-Erneuerung zum Anlass, um mit einer Kampagne «Saubere Sache – fairer Preis» (www.fair-clean.ch) das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Bedeutung der Branche zu stärken und die Wertschätzung für die Reinigungsberufe zu steigern.
In der Kampagne wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Löhne den Hauptkostenanteil an den Reinigungsleistungen ausmachen und deshalb ihre Preise im Gefolge der neuen GAV-Bedingungen angehoben werden müssen. Die Sozialpartner der Reinigungsbranche wollen mit ihrer Aufklärungsarbeit «die Abwärtsspirale (gleiche Leistung zu immer tieferen Preisen) stoppen, die Anzahl von Billig-Aufträgen verringern und längerfristige Aufträge der öffentlichen Hand erzielen».
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.