Renten in der beruflichen Vorsorge: Keine Anpassung

20. Oktober 2011 News

Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge müssen periodisch der Teuerung angepasst werden. Auf den 1. Januar 2012 ist dies gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherungen jedoch nicht notwendig.

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt in Art. 36 Abs. 1 vor, dass die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden müssen. Der Teuerungsausgleich wird zum ersten Mal nach dreijähriger Laufzeit gewährt. Die darauffolgenden Anpassungen sind mit dem Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt, finden in der Regel also alle zwei Jahre statt.

Preisentwicklung 2008 bis 2011 ausschlaggebend
Der Septemberindex der Konsumentenpreise 2011 ist nun aber mit 99.7 (Basis Dezember 2010 = 100) tiefer als derjenige von 2008 mit 99.8. Deshalb sind die Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die seit 2008 laufen, auf den 1. Januar 2012 nicht anzupassen. Jene Renten, die vor 2008 entstanden sind, werden mit der nächsten AHV-Renten-Erhöhung, also frühestens auf den 1.1.2013 angepasst.