Reisen in Risikoländer gut abwägen

Die Ansteckungen mit dem Coronavirus sind in der Schweiz in den letzten Wochen wieder angestiegen. Ebenso ist die Pandemie im Ausland zum Teil noch nicht eingedämmt. Deshalb schreibt der Bundesrat seit dem 6. Juli eine zehntägige Quarantäne bei der Rückreise aus Ländern mit erhöhtem Ansteckungsrisiko vor – nach der weitgehenden Wiederherstellung des freien Personenverkehrs innerhalb des Schengenraums eine zusätzliche Sicherheitsmassnahme.

Es war bei allen Lockerungsschritten klar, dass die geltenden Corona-Regelungen je nach Entwicklung angepasst oder ergänzt werden müssen. Bereits vor dem Quarantäne-Entscheid empfahl der Bund, auf nicht notwendige Reisen ausserhalb des Schengenraums zu verzichten. Seit dem Wiederanstieg der Reiseaktivitäten hat sich jede fünfte hierzulande an Covid-19 erkrankte Person im Ausland angesteckt. Mehr denn je gilt, die zurückgewonnenen Freiheiten verantwortungsbewusst und der Gesellschaft gegenüber solidarisch zu nutzen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband unterstützt die vom Bundesrat erlassenen Regelungen zur Quarantäne-Vorschrift. Klarheit zu den Fragen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer tut wegen der bereits angelaufenen Sommerferien besonders Not. Unbestritten ist, dass die Arbeitgeber nicht in die Freizeit- und Ferienpläne ihrer Mitarbeiter eingreifen können. Sie sollten jedoch auf die Folgen einer Reise in ein gemäss Quarantäneliste definiertes Risikoland hinweisen und gegebenenfalls von der Reise abraten. Der Arbeitnehmer hat nämlich keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung, wenn er nach der Rückreise in die angeordnete Quarantäne gehen muss. Eine Ausnahme bildet die Erledigung der Arbeit im Homeoffice oder die Kompensation von bereits angefallenen Überstunden während der Quarantäne. Geschäftsreisen in ein Risikoland sollten nur stattfinden, wenn sie unbedingt notwendig sind. In diesem Fall ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung während der Quarantäne verpflichtet.

Diese Quarantäneregelungen sind eine notwendige Absicherung für die Wirtschaft und das Gesundheitsweisen. Sie zeigen zudem auf, dass uns jede zurückgewonnene Freiheit nur mit der nötigen Verantwortung und Achtsamkeit gegenüber allen erhalten bleibt.

Die Kolumne von Valentin Vogt ist in der «Zürichsee-Zeitung» erschienen.