Reform der Verrechnungssteuer: Verlorenes zurückholen

7. September 2022 News

Angesichts der gewerkschaftlichen Angriffe auf die AHV-Reform geht nahezu unter, dass mit der Reform der Verrechnungssteuer eine weitere bedeutende Steuervorlage zur Abstimmung steht. Die Arbeitgeber sind überzeugt, dass Steuereinnahmen und Geschäftsmöglichkeiten nicht weiter ins Ausland verschenkt werden dürfen.

Der Abstimmungskampf befindet sich langsam aber sicher in der heissen Phase, davon deuten nicht zuletzt die jüngsten Angriffe vonseiten der Linken und Gewerkschaften auf die Reform der AHV 21. In Anbetracht dieses Getöses geht beinahe vergessen, dass am 25. September eine weitere wichtige steuerpolitische Vorlage zur Abstimmung steht. Das Volk entscheidet nämlich über die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer. Wie die «NZZ» kürzlich berichtete, steht auch diese Reform von linker Seite massiv unter Beschuss – umso wichtiger ist es daher, die Fakten zur Reform korrekt zu benennen und auf den Tisch zu legen.

Mit der Verrechnungssteuer werden in der Schweiz unter anderem Kapitalerträge besteuert. Die Steuer beträgt 35 Prozent und stellt insbesondere beim Handel mit inländischen Obligationen eine Herausforderung dar. Die Konsequenz daraus: Ein Grossteil der Obligationen von Schweizer Konzerne wird im Ausland gezeichnet, wodurch diese für internationale Anleger versteuerungsfrei und damit attraktiver sind. Auch wenn ein Teil der Schweizer Verrechnungssteuer zurückgefordert werden kann, ist dieser Schritt für viele Unternehmen mühsam und nur schwer umsetzbar. Dass mit den Obligationen auch Wertschöpfung und potenzielle Arbeitsplätze die Schweiz verlassen, zeigt ein Blick auf den Schweizer Finanzplatz. Dieser ist zwar generell gross, spielt im Geschäft mit Obligationen aber nur eine relativ unbedeutende Rolle.

Mit der Verrechnungssteuer lässt die Schweiz aktuell eine Menge Geld ins Ausland abfliessen. Von einer Rückholung dieser Gelder würde in erster Linie aber nicht nur die Wirtschaft profitieren, sondern auch die hiesigen Steuerzahler. Berechnungen von Swissbanking zeigen nämlich, dass durch die Rückkehr von verlorenen Geschäftsmöglichkeiten nach kürzester Zeit die Steuereinnahmen in der Schweiz steigen würden. Mit der öffentlichen Hand gibt es einen weiteren Akteur, der von der Teilabschaffung der Verrechnungssteuer profitieren würde. Denn mit dem Wegfall der Verrechnungssteuer würden auch Bund, Kantone und Gemeinden an Attraktivität für Anleger gewinnen, wodurch sie sich künftig ebenfalls deutlich günstiger finanzieren könnten. Da sich Spitäler, der öffentliche Verkehr und Baugenossenschaften ebenfalls teilweise über Anleihen finanzieren, könnte auch der Service Public von der Reform profitieren, was letztlich auch der Schweizer Bevölkerung zugutekäme.

Auch der Bundesrat erwartet von der Reform eine wirtschaftliche Belebung der gesamten Schweiz und geht davon aus, dass sich die Reform im günstigsten Fall bereits im Jahr des Inkrafttretens selbst finanzieren kann. Es ist daher nicht verwunderlich, dass er und das Parlament die Reform befürworten. Für den Schweizerischen Arbeitgeberverband ist es unabdingbar, die Verrechnungssteuer zu reformieren und damit die verlorenen Gelder in die Schweiz zurückzuholen. Auf die daraus entstehenden Wirtschaftsimpulse für die gesamte Schweiz darf nicht verzichtet werden.