Präventionsgesetz und zweite Säule als Themen für Ständeratskommission
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat die Detailberatung zum Präventionsgesetz aufgenommen. Sie will zudem Selbständigerwerbenden nach der Erwerbsaufgabe den Einkauf in die zweite Säule ermöglichen.
| Roland A. Müller
Nachdem die Kommission am 5. Mai 2011 mit knapper Mehrheit auf das Präventionsgesetz eingetreten war, hat sie nun die Detailberatung aufgenommen. Die SGK-S beantragt mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Krankheitsbegriff in Artikel 3 gleich wie im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und damit enger als der Nationalrat zu definieren.
Weiter erteilte die Kommission der Verwaltung den Auftrag, in einem Bericht das Zusammenspiel zwischen Präventionsgesetz und Alkoholgesetz bezüglich Alkoholprävention sowie die künftige Handhabung des Tabakpräventionsfonds aufzuzeigen. Die Kommission wird die Detailberatung nach der Herbstsession 2011 weiterführen, teilten die Parlamentsdienste mit.
Mit 5 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte sie der parlamentarischen Initiative über BVG-Einkäufe von Selbständigerwerbenden nach der Erwerbsaufgabe zu. Die SGK des Nationalrats (SGK-N) hatte diese Initiative abgelehnt, der Nationalrat jedoch Folge gegeben. Das Geschäft geht zurück an die SGK-N, die nun einen Erlassentwurf ausarbeiten muss.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.