Personenfreizügigkeit: Bundesrat ruft Ventilklausel nicht an

26. Mai 2010 News

Der Bundesrat hat entschieden, die Ventilklausel des Freizügigkeitsabkommens gegenüber Staatsangehörigen aus alten EU-Staaten auch kommenden Juni nicht anzurufen. Eine Beschränkung der Zuwanderung dränge sich nicht auf, ist er überzeugt. Der Schweizerische Arbeitgeberverband begrüsst den Entscheid.

Die sogenannte Ventilklausel bei der Personenfreizügigkeit kommt weiterhin nicht zur Anwendung. Gemäss Abkommen könnte die Schweiz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern aus den 15 alten EU-Ländern unter gewissen Bedingungen wieder Kontingente einführen. So müsste die Anzahl der für diese Personengruppe ausgestellten Kurzaufenthalts- beziehungsweise Aufenthaltsbewilligungen in einem Jahr um mindestens 10 % über dem Durchschnitt der vorangegangenen drei Jahre liegen.

“Beschränkung der Zuwanderung drängt sich nicht auf”
Diese Schwelle wird jedoch klar nicht erreicht. Von Juni 2009 bis Ende April 2010 sind die Kurzaufenthalts- und die Aufenthaltsbewilligungen um 9,4 % respektive 21,4 % zurückgegangen, wie der Bundesrat mitteilte. Zudem habe sich die Lage auf dem Schweizer Arbeitsmarkt in den letzten Monaten positiver entwickelt als erwartet. Aus heutiger Sicht dränge sich auch aus diesem Grund eine Beschränkung der Zuwanderung nicht auf.

Der Bundesrat habe zudem diesen Frühling Massnahmen getroffen, um eventuelle Missbräuche des Freizügigkeitsabkommens zu bekämpfen. So sollen etwa EU-Arbeitnehmende genau geprüft werden, die nach weniger als einem Monat Aufenthalt in der Schweiz arbeitslos geworden sind. Fünfjährige B-Bewilligungen sollen um maximal um ein Jahr verlängert werden, wenn der oder die Betroffene seit mindestens 12 Monaten ohne Arbeit ist.

Arbeitgeberverband: Freier Personenverkehr positiv für Wirtschaft
Der Bundesrat hatte bereits im Sommer 2009 darauf verzichtet, die Schutzklausel anzurufen. Er begründete dies damit, dass die Zuwanderung aus den EU-Staaten nicht zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt habe. Auch die Mehrheit der Kantone hatte sich dagegen ausgesprochen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband sieht sich in seiner Erwartung bestätigt, dass die Zuwanderung aus den EU-17/EFTA-Staaten mit dem konjunkturellen Abschwung deutlich zurückgeht und deshalb die Voraussetzungen für die Anrufung der Ventilklausel Ende Mai 2010 nicht erfüllt sein werden. Die damit mögliche Fortsetzung des ungehinderten freien Personenverkehrs wird sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung und damit auch auf die Beschäftigung auswirken.