Die Schweizer Pensionskassen konnten im dritten Quartal 2010 ihre finanziellen Polster leicht vergrössern. Der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen erhöhte sich gegenüber dem zweiten Quartal im Durchschnitt von 97,9% auf 98,7%.
| Roland A. Müller
Die Pensionskassen erreichten inzwischen wieder das Niveau von Ende 2009, wie Swisscanto, die Anlagetochter der Kantonalbanken, mitteilte. Von April bis Ende Juni 2010 hatte sich die finanzielle Lage der Kassen erstmals seit einem Jahr verschlechtert. Die privaten Pensionskassen erhöhten ihren Deckungsgrad per Ende September durchschnittlich von 103,8% auf 104,7%. Bei einem Deckungsgrad von 100% können die Kassen alle ihre Rentenverpflichtungen auf einen Schlag erfüllen.
Bei den öffentlich-rechtlichen Kassen stieg der Deckungsgrad im Schnitt von 91,2% auf 91,9%. Allerdings hat dieser Wert aus Sicht von Swisscanto nur noch «rechnerischen Charakter», aufgrund des Entscheids des Parlaments, dass diese Institute nicht voll ausfinanziert werden müssen. Insgesamt erhöhte sich die durchschnittliche, vermögensgewichtete Deckung aller erfassten Vorsorgeeinrichtungen im dritten Quartal von 97,9% auf 98,7%.
Gemäss dem Beschluss von National- und Ständerat vom September müssen die Pensionskassen von Kantonen und Gemeinden nur einen Deckungsgrad von mindestens 80% erreichen. Der Bundesrat hatte ursprünglich gefordert, dass die Kassen ihre Deckungslücke innert 40 Jahren schliessen.
Swisscanto erstellt den Pensionskassen-Monitor aufgrund der Angaben von 419 Vorsorgeeinrichtungen mit einem Vermögen von insgesamt 400 Mrd. Franken.
Wenn über die Revision des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) diskutiert wird, über die wir am 29. November abstimmen, stehen meist Fragen der Sicherheitspolitik im Zentrum. Die Vorlage passt die Regeln für die Ausfuhr und Wiederausfuhr von Kriegsmaterial an die veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa an. Dabei wird häufig übersehen, dass die Vorlage auch eine Standort- und Innovationsfrage ist.
Der Ständerat hat bei den Lohnschutzmassnahmen im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU wichtige Entscheide gefällt. Er folgt dabei in zentralen Punkten dem bundesrätlichen Vorschlag und stärkt die gemeinsam mit den Sozialpartnern erarbeiteten Lösungen beim Lohnschutz.
Pünktlich zum Lohnherbst kehren neben überhöhten Forderungen auch altbekannte Behauptungen zurück: Die Unternehmen behielten die Produktivitätsgewinne auf Kosten der Arbeitnehmenden für sich. Oder: Die Krankenkassenprämien stiegen stärker als die Löhne, weshalb es einen kräftigen Lohnaufschlag brauche. Warum stimmen beide nicht, und wie viel Lohn liegt 2027 drin?
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat das von den Sozialpartnern zusammen mit dem Bund erarbeitete Paket zum Lohnschutz im Rahmen des Vertragspakets Schweiz–EU aufgeschnürt und Änderungen an mehreren Massnahmen beschlossen. Mit dem Beharren auf einer Kautionspflicht für ausländische Unternehmen nimmt die WAK-S eine Verletzung von EU-Recht in Kauf. Sie schwächt zudem die Unterstützung des Vertragspakets im Inland.